Kinderbegleitung ist weiterhin möglich

Bei Vorliegen von medizinischen Gründen wird die geimpfte oder genesene Begleitperson wie der Patient selbst behandelt — Ausnahmeregelung für Kinder bis zu 16 Jahren

Prof. Dr. Michael Schroth

Die Regelungen sind mit Chefarzt Prof. Dr. Michaels Schroth abgestimmt.

Die Begleitung von Kindern durch ein Elternteil oder eine andere Person ist in den ANregiomed-Kliniken trotz der momentan geltenden 2G-Plus-Regelung für Besucher im Einzelfall möglich, wenn der zuständige (Kinder-)Arzt die Begleitung eines minderjährigen Patienten durch eine ungeimpfte Begleitperson für medizinisch erforderlich hält. Voraussetzung ist dann die Testung der Begleitperson in der Notaufnahme und die Begleitung („Mitaufnahme“) während des stationären Aufenthalts.

„Diese Ausnahme können wir dann einräumen, wenn wir das begleitende Elternteil wie den kleinen Patienten selbst behandeln“, erklärt ANregiomed-Vorstand Dr. Gerhard M. Sontheimer. Das heißt konkret: Bei der Aufnahme werden beide getestet, und sie dürfen die Klinik während des gesamten stationären Aufenthalts nicht verlassen. Grundsätzlich gilt die Regelung nur für ein Elternteil, ein Wechsel ist während eines Aufenthalts nicht möglich. Die Vereinbarung wurde in Absprache mit Prof. Dr. Michael Schroth, Chefarzt der von Diakoneo am Klinikum Ansbach betriebenen Station Wald der Cnopfschen Kinderklinik, getroffen.

Der Zutritt zu den ANregiomed-Kliniken ist für Besucher momentan nur gestattet, wenn sie vollständig geimpft sind oder innerhalb der vergangenen sechs Monate eine Infektion mit dem Corona-Virus durchgemacht haben. Zusätzlich muss neben dem „digitalen Impf- oder Genesenennachweis“ auf dem Mobilgerät oder in Papierform ein negatives Testergebnis auf Sars-CoV-2 vorgelegt werden.
Die ANregiomed Kliniken sind derzeit im Raum Ansbach die einzig verbliebenen Krankenhäuser, die Besucher noch zulassen, allerdings unter Anwendung der 2G-Plus-Regeln. Ob dies noch länger aufrechterhalten werden kann, wird sich aus der Entwicklung der nächsten Tage und Wochen ergeben.