Coronoa-Pandemie: FFP2-Maskenpflicht in allen Einrichtungen

Besuche durch registrierte Kontaktpersonen und die Begleitung Gebärender bleiben in reduziertem Umfang möglich

Ab sofort ist für Besucher in allen ANregiomed-Einrichtung das Tragen von FFP2-Masken Pflicht.

Aufgrund der insgesamt steigenden Zahl der Corona-Infektionen in Mittelfranken sowie der neuen gesetzlichen Vorgaben von Bund und Ländern werden auch in den Kliniken und anderen Einrichtungen von ANregiomed erweiterte Schutzmaßnahmen umgesetzt. Besucher und Begleitpersonen werden ab sofort während des gesamten Aufenthalts zum Tragen von FFP2-Marken (ohne Ventil) verpflichtet. Von generellen Besuchsverbote sieht der Klinikverbund zum momentanen Zeitpunkt noch ab.

„Auf den Normalstationen sind Patientenbesuche durch eine registrierte Kontaktperson nach wie vor während der Besuchszeit möglich“, erklärt ANregiomed-Vorstand Dr. Gerhard M. Sontheimer. Die Beschränkung auf eine Stunde pro Tag bleibt bestehen, Besuchszeit ist täglich von 15:00 bis 18:00 Uhr. Besuche auf den Intensivstationen sind aufgrund des erhöhten Schutzbedürfnisses nur in Ausnahmefällen möglich. Beim Betreten der Klinik muss durch Eintrag in die Besuchsliste versichert werden, dass keine Krankheitszeichen vorliegen und keine Risikogebiete besucht wurden. Auf Anfrage müssen Besucher auch ein gültiges Ausweisdokument vorlegen.

Ausnahmeregelungen

Werdende Mütter dürfen ab Beginn der Wehen bis eine Stunde nach der Geburt durch eine mit FFP2-Maske geschützte Vertrauensperson begleitet werden. Diese darf die Klinik während des Geburtsvorgangs allerdings nicht mehr verlassen.
Der Besuch bei sterbenden Patienten ist generell möglich, auch auf den Intensivstationen; allerdings ist dazu die vorherige Rücksprache mit dem behandelnden Arzt erforderlich. Weitere Ausnahmeregelungen gibt es auch für Besuche auf der Palliativstation am Klinikum Ansbach.

Besuche in der Kurzzeitpflege

Für den Besuch von Bewohnern der Kurzzeitpflege der Praxisklinik Feuchtwangen ist grundsätzlich die Vorlage eines negativen Corona-Tests erforderlich. Die für das Testergebnis zu Grunde liegende Testung mittels eines POC-Antigen-Schnelltests darf höchstens 48 Stunden und mittels eines PCR-Tests höchstens 72 Stunden vor dem Besuch vorgenommen worden sein. Der Test muss zudem die jeweils geltenden Anforderungen des Robert Koch-Instituts erfüllen.

Das Betreten aller Einrichtungen des ANregiomed-Verbunds ist grundsätzlich nur unter konsequenter Beachtung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen gestattet.
Dazu gehören

  • das Tragen einer mitgebrachten FFP2-Maske (ohne Ventil)
  • die hygienische Händedesinfektion
  • die strikte Einhaltung der bekannten Abstandsregeln.
Patienten der Facharztpraxen der ANregiomed MVZ

Für ambulante Patienten der ANregiomed-MVZs ist das Tragen einer FFP2-Maske ab Donnerstag, den 17. Dezember, erforderlich.

Dringliche Behandlungen finden bis auf weiteres statt

Dringende geplante Behandlungen finden in allen Kliniken und medizinischen Versorgungszentren bis auf weiteres statt, allerdings muss mit kurzfristigen Absagen gerechnet werden. Patienten werden darüber telefonisch unterrichtet. Grundsätzlich wird vor jeder geplanten stationären Aufnahme und bei allen ambulanten Eingriffen ein routinemäßiger Corona-Test durchgeführt, die Aufnahme erfolgt nur bei negativem Ergebnis. Positiv getestete Patienten und Corona-Verdachtsfälle mit unklaren Symptomen, die notfallmäßig stationär behandelt werden müssen, werden umgehend isoliert.

„Das heute durch unseren internen COVID-Krisenstab erweiterte Vorgehen entspricht in vollem Umfang den notwendigen gesetzlichen Vorgaben, versucht aber gleichzeitig den Bedürfnissen unserer Patienten und deren Angehöriger bestmöglich entgegen zu kommen“, so Dr. Sontheimer abschließend. „Wir beobachten die Lage intensiv und bewerten die Situation täglich neu. Leider können wir nicht ausschließen, dass in den kommenden Tagen weitere Einschränkungen erforderlich werden“