Corona-Virus: Update Nr. 3

Besuche nur noch in Ausnahmefällen - Notfallversorgung gesichert - Einzelfallentscheidung bei planbaren Behandlungen

Besuche in den Kliniken sind nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. Zentrale Notaufnahmen bleiben für Patienten geöffnet.

Die Kliniken des ANregiomed-Verbundes stellen sich auf eine rapide ansteigende Zahl von Patienten ein, die durch eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus an der Lungenkrankheit COVID-19 erkrankt sind.
Zum Schutz unserer Patienten und Mitarbeiter sind deshalb ab Samstag, 21. März, Besuche in den Kliniken nur noch in Ausnahmefällen möglich, etwa bei Kindern oder schwerstkranken Patienten in der letzten Lebensphase. 

Selbstverständlich ermöglichen wir werdenden Müttern vor, während und eine Stunde nach der Geburt die Begleitung durch eine Vertrauensperson, solange wir dies unter Berücksichtigung der Klinikhygiene vertreten können. Als Begleitpersonen ausgeschlossen sind unter anderem Kontaktpersonen bestätigter COVID-19-Fälle und Personen mit Erkrankungszeichen. Das Ziel ist, Mutter und Kind schnellstmöglich nach Hause zu entlassen.

Geplante Behandlungen werden auf dringend notwendige Eingriffe reduziert. Derzeit gültige Vorgabe ist es, Einzelfallentscheidungen zu treffen und eindeutig verlegbare Operationen zu verschieben. Eingriffe mit relativer Dringlichkeit werden weiterhin durchgeführt.

Nicht-COVID-19-Patienten werden selbstverständlich versorgt, zum Beispiel Patienten mit dringend anstehenden Tumoroperationen oder Erkrankungen, bei denen ohne Behandlung kurzfristig eine deutliche Verschlechterung zu erwarten wäre. Die Versorgung ist zum momentanen Zeitpunkt auch bedenkenlos möglich, da infizierte Patienten und Corona-Verdachtsfälle, die eine stationäre Behandlung benötigen, an allen Kliniken komplett isoliert werden könnten.

Auch die Notfallversorgung findet an allen Kliniken statt, Verdachtsfälle werden über die „Corona-Eingänge“ geschleust.
Bei leichteren Symptomen ohne Indikation für eine stationäre Versorgung ist an unseren Kliniken allerdings kein Abstrich möglich. Testung und Behandlung müssen ambulant erfolgen, auch wenn ein begründeter Verdacht auf eine Corona-Infektion besteht. Bei solchen Patienten ist nach den aktuellen Richtlinien des Robert-Koch-Instituts (RKI) zwar eine Isolation erforderlich, diese kann aber zuhause erfolgen.

Besteht Verdacht auf eine Infektion, ist die Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung unter der bundesweiten Telefonnummer 116 117 durchgehend erreichbar.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und halten Sie über weitere Maßnahmen auf dem Laufenden.