Belegarzt (m/w/d) für Kinder- und Jugendmedizin oder Kinderheilkunde
Die ANregiomed gemeinsames Kommunalunternehmen beabsichtigt, die bislang im Rahmen eines Kooperationsvertrages sichergestellte stationäre Versorgung in der Kinder- und Jugendmedizin am Klinikum Ansbach ab dem 1. Januar 2027 als Belegabteilung zu führen. Der bestehende Kooperationsvertrag endet zum 31. Dezember 2026. Zur nahtlosen Sicherstellung der stationären pädiatrischen Versorgung beabsichtigt die ANregiomed, für ihre Belegabteilung Kinder- und Jugendmedizin am Klinikum Ansbach einen oder mehrere Belegarztverträge abzuschließen. Die Belegabteilung ist der Versorgungsstufe 1 (Grundversorgung) zugeordnet. Es ist eine Versorgung rund um die Uhr (24 Stunden/7 Tage) sicherzustellen.
Ihre Aufgabenschwerpunkte
Gesucht werden Fachärzte (m/w/d) für Kinder- und Jugendmedizin, die folgenden belegärztlichen Leistungen erbringen können:
- Stationäre Behandlung akuter Infektionserkrankungen im Kindes- und Jugendalter
- Stationäre Versorgung von Neugeborenen einschließlich Erstversorgung bei Risikogeburten und Behandlung neonataler Anpassungsstörungen
- Diagnostik und Therapie obstruktiver Atemwegserkrankungen
- Stationäre Anfallsdiagnostik und Behandlung epileptischer Erkrankungen im Kindesalter einschließlich EEG-Diagnostik
- Diagnostik und Therapie von Stoffwechselstörungen und endokrinologischen Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter
- Allergologische Diagnostik und stationäre Provokationstestungen sowie Einleitung einer Hyposensibilisierungstherapie
- Sonographische Diagnostik
- Kinderkardiologische Basisdiagnostik
- Stationäre Infusionstherapie und parenterale Ernährung bei Kindern und Jugendlichen
- Bereitschaft zur Organisation der Erreichbarkeit für die eigenen Belegpatienten, ggf. im Rahmen einer kollegialen Vertretungsregelung mit weiteren Belegärzten
Die genannten Leistungen entsprechen den typischen Behandlungsfeldern belegärztlicher Tätigkeit in der Fachgruppe Kinder- und Jugendmedizin.
Wir bieten
Das Klinikum Ansbach ist ein Haus der Versorgungsstufe 2 (Schwerpunktversorgung) mit 360 Planbetten und Lehrkrankenhaus der Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Die Belegabteilung Kinder- und Jugendmedizin verfügt über 12 Belegbetten sowie folgende für die belegärztliche Tätigkeit relevante Ausstattung:
- Kindgerecht ausgestattete Station mit Möglichkeit der Mitaufnahme eines Elternteils (Rooming-in) sowie Überwachungsplätze für pädiatrische Patienten (Fertigstellung 2026)
- Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin mit 24-Stunden-Bereitschaft 2, einschließlich Erfahrung in der Kinderanästhesie
- Intensivstation der umfassenden intensivmedizinischen Versorgung / Maximalversorgung (Stufe 3)
- Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe mit Kreißsaal für die enge Kooperation bei der Neugeborenenversorgung 3
- Pflegerische Versorgung mit in der Kinder- und Jugendmedizin erfahrenen Pflegekräften
- Interdisziplinäres Diagnostikzentrum mit Radiologie (CT, MRT), einschließlich Möglichkeit der kinderradiologischen Diagnostik
- Enge interdisziplinäre Kooperation mit den übrigen Fachabteilungen des Hauses
Wir wünschen uns
Die Auswahl erfolgt insbesondere nach folgenden Kriterien:
- Fachliche Qualifikation und Erfahrung im ausgeschriebenen pädiatrischen Leistungsspektrum
- Zusatzqualifikation Neonatologie oder pädiatrische Intensivmedizin
- Erfahrung in der pädiatrischen Sonographie und Echokardiographie
- Bereitschaft zur langfristigen Kooperation
- Bereitschaft die Vertragsarztpraxis am Klinikum Ansbach anzusiedeln oder räumliche Nähe der Vertragsarztpraxis zum Klinikum Ansbach
- Bereitschaft und organisatorische Fähigkeit zur Sicherstellung der Patientenversorgung in der Belegabteilung
Rahmenbedingungen und Hinweise
Die belegärztliche Tätigkeit ist als echte Belegarzttätigkeit gemäß § 121 Abs. 2 SGB V ausgestaltet. Der Belegarzt wird nicht beim Krankenhausträger angestellt.
Der oder die Belegärzte stellen die Versorgung ihrer belegärztlich aufgenommenen Patienten sicher. Die Organisation der Erreichbarkeit und Vertretung obliegt den Belegärzten im Rahmen der vertragsärztlichen Vorgaben und kann im Wege einer kollegialen Vertretungsregelung erfolgen. Die Aufnahme der belegärztlichen Tätigkeit soll zum 1. Januar 2027 erfolgen, um die nahtlose Fortführung der stationären pädiatrischen Versorgung nach Beendigung des bisherigen Kooperationsvertrages zum 31. Dezember 2026 zu gewährleisten.
Gemäß § 103 Abs. 7 SGB V werden vorrangig im Planungsbereich niedergelassene Vertragsärzte der Fachgruppe Kinder- und Jugendmedizin berücksichtigt. Nur wenn mit keinem im Planungsbereich niedergelassenen Vertragsarzt ein Belegarztvertrag zustande kommt, kann ein Vertrag mit einem dort nicht niedergelassenen Arzt geschlossen werden.
Bewerbung
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Dr. Katja Heintz-Koch, Concilium GmbH, unter Tel. 09621 96041-0 gerne zur Verfügung.
Bewerbungen sind bis zum 30.09.2026 schriftlich zu richten an:
Concilium GmbH
Dr. Katja Heintz-Koch
Kaiser-Wilhelm-Ring 14
92224 Amberg