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Entlassmanagement

Um sicherzustellen, dass bei einen Nachsorgebedarf nach dem Krankenhausaufenthalt keine Versorgungslücken entstehen, bieten wir unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben ein umfassendes Entlassmanagement an.

Das bedeutet:

  • Der voraussichtliche Bedarf für die nach einer Krankenhausbehandlung erforderliche Anschlussversorgung wird anhand schriftlicher Standards durch ein multidisziplinäres Team festgestellt.
  • Notwendige Anschlussmaßnahmen werden frühzeitig eingeleitet.
  • Der weiterbehandelnde Arzt bzw. die weiterversorgende Einrichtung werden rechtzeitig informiert.

Während des stationären Aufenthalts bieten die Teams von Sozialdienst und Pflegeüberleitung unseren Patienten und Ihren Angehörigen eine zeitnahe und kostenlose Beratung. Die Mitarbeiter werden sich im persönlichen Gespräch intensiv mit der individuellen Situation befassen. Selbstverständlich unterliegen sie der gesetzlichen Schweigepflicht und betreuen unsere Patienten professionell.

Der Prozess des persönlichen Entlassmanagements startet erst dann, wenn der Patient selbst bzw. ein gesetzlicher Betreuer oder Bevollmächtigter ausdrücklich mittels Unterschrift zustimmen. Das Pflegepersonal, das behandelnde Ärzteteam, das Casemanagement, der Sozialdienst und die Pflegeüberleitung werden dann möglichst frühzeitig eine Einschätzung Ihres voraussichtlichen Versorgungsbedarfs nach der Entlassung vornehmen. Dazu werden gezielte Fragen gestellt, die Antworten werden dokumentiert und ausgewertet. 

So können Maßnahmen eingeleitet werden, die genau auf den Patienten und seine Bedürfnisse abgestimmt sind. Veränderungen im Verlauf der stationären Behandlung werden in die Planung aufgenommen und mit dem Patienten besprochen. Mit diesem individuellen Entlassungsplan stellen wir sicher, dass unsere Patienten nach ihrem stationären Aufenthalt in eine gesicherte Nachsorge entlassen werden.

Die Einwilligung zum Entlassmanagement kann jederzeit zurückgezogen werden, eine lückenlose Anschlussversorgung kann aber nur mit der Zustimmung sichergestellt werden.

Unterstützung während des Aufenthaltes

Während des Krankenhausaufenthalts unterstützen Sozialdienst und Pflegeüberleitung durch:

  • Einleitung von Rehabilitationsmaßnahmen (z. B. stationäre/teilstationäre Anschlussheilbehandlung, geriatrische Rehabilitation, neurologische Frührehabilitation)
  • Sozialrechtliche Beratung bei Fragen zu Leistungen der Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung, zum Schwerbehindertenrecht, zu Grundsicherung und Sozialhilfe
  • Beratung in sozialen Notlagen (Arbeitslosigkeit, Wohnungslosigkeit, finanziellen Schwierigkeiten)
  • Beratung bei Fragen zu Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Beratung und Hilfe für die Lebensgestaltung nach dem Krankenhausaufenthalt (z. B. Hausnotruf, Menübringedienst)
  • Auswahl und Organisation von Pflegehilfsmitteln
  • Suche nach Altenheim- oder Kurzzeitpflegeplätzen
  • Zusammenarbeit mit externen Homecarediensten (z. B. Wund- oder Stomaversorgung)
  • Vermittlung zu unseren hauseigenen Beratungsgruppen (z. B. Stoma, Wunde, Diabetes, Ernährungsberatung)
  • Hilfen bei der Führung des Haushaltes oder Betreuung der Kinder
  • Information über Selbsthilfegruppen oder Beratungsdienste (Lebenskrisen, Sucht etc.)
  • Beratung Palliativnetz und Hospizbegleitung

Sie haben Fragen?

Bitte wenden Sie sich an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Sozialdienst oder der Pflegeüberleitung.

Am Entlassungstag

  • erhalten unsere Patienten einen Plan über Ihre aktuelle Medikation bei der Entlassung
  • geben wir unseren Patienten in Form eines Entlassungsbriefes alle kurzfristig relevanten Informationen für die weiterbehandelnden oder versorgenden Einrichtungen mit
  • können vor Wochenenden oder Feiertagen alle dringend notwendigen Medikamente zur Überbrückung mitgegeben und eventuell auch für die ersten Tage rezeptiert werden (Verordnungsrecht, keine Pflicht)
  • kann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Überbrückung ausgestellt werden