Entlassmanagement
Um sicherzustellen, dass nach dem Krankenhausaufenthalt keine Versorgungslücken entstehen, bieten wir unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben ein umfassendes Entlassmanagement an.
Das bedeutet:
- Der voraussichtliche Bedarf zur poststationären Weiterversorgung nach einem Krankenhausaufenthalt, wird anhand verschriftlichter Standards nach §39 SGB V durch ein multidisziplinäres Team festgelegt.
- Notwendige Anschlussmaßnahmen werden frühzeitig eingeleitet.
- Der weiterbehandelnde Arzt bzw. die weiterversorgende Einrichtung werden rechtzeitig informiert.
Während des stationären Aufenthalts bieten die Teams des Sozialdienstes unseren Patienten und Ihren Angehörigen eine zeitnahe und professionelle Beratung. Die Mitarbeiter werden sich im persönlichen Gespräch intensiv mit der individuellen Situation befassen. Selbstverständlich unterliegen sie der gesetzlichen Schweigepflicht.
Der Prozess des persönlichen Entlassmanagements startet erst dann, wenn der Patient selbst bzw. ein gesetzlicher Betreuer oder Bevollmächtigter ausdrücklich mittels Unterschrift zustimmen. Das Pflegepersonal, das behandelnde Ärzteteam, das Casemanagement und der Sozialdienst werden dann möglichst frühzeitig eine Einschätzung Ihres voraussichtlichen Versorgungsbedarfs vornehmen. Dazu werden gezielte Fragen gestellt, die Antworten werden dokumentiert und ausgewertet.
So können Maßnahmen eingeleitet werden, die genau auf den Patienten und seine Bedürfnisse abgestimmt sind. Veränderungen im Verlauf der stationären Behandlung werden in die Planung aufgenommen und mit dem Patienten besprochen. Mit diesem individuellen Entlassungsplan stellen wir sicher, dass unsere Patienten nach ihrem stationären Aufenthalt in eine gesicherte Nachsorge entlassen werden.
Die Einwilligung zum Entlassmanagement kann jederzeit vom Patienten zurückgezogen werden, eine lückenlose Anschlussversorgung kann aber nur mit schriftlicher Einwilligung sichergestellt werden.
Unterstützung während des Aufenthaltes
Die Entlassung aus der stationären Behandlung stellt den Patienten und seine Angehörigen oft vor eine schwierige Situation.
Die Mitarbeiter des Sozialdienstes besuchen den Patienten auf der Station und stellen auf Wunsch des Patienten auch den Kontakt zu seinen Angehörigen her, um gemeinsam das weitere Vorgehen zu besprechen. Patient und Angehörige können sich bei Fragen, gerne auch direkt uns wenden.
Unser Ziel ist es, gemeinsam mit dem Patienten und seinen Angehörigen und unter Berücksichtigung seiner individuellen Bedürfnisse und Wünsche die Weiterversorgung so zu planen, dass eine Nahtlose Versorgung nach dem Krankenhausaufenthalt gewährleistet ist.
Während des Krankenhausaufenthalts berät und unterstützt Sie das Team des Sozialdienstes durch:
- Persönliche Beratung von Patienten und Angehörigen
- Kontaktaufnahme und Weitervermittlung von ambulanten Pflegediensten
- Beratung und Unterstützung bei der poststationären Versorgung nach dem Krankenhausaufenthalt
- Beratung und Unterstützung bei Fragen zur Pflegeeinstufung
- Beratung zum Thema Pflegeheim und Kurzeitpflege
- Unterstützung bei der Suche nach Pflegeheim- oder Kurzzeitpflegeplätzen
- Auswahl und Organisation von Pflegehilfsmitteln
- Hilfen und Unterstützung bei der Haushaltsführung
- Vermittlung unserer hauseigenen Beratungsgruppen (z. B. Stoma, Wunde, Diabetes, Ernährungsberatung)
- Zusammenarbeit mit externen Homecare-Diensten (Wund- oder Stoma Versorgung, Schmerz- und Ernährung)
- Beratung Palliativnetz und Hospizbegleitung
- Einleitung notwendiger Anschlussheilbehandlungen
- - stationäre und teilstationäre Maßnahmen- für alle Fachbereiche sowie geriatrische Rehabilitation
- Sozialrechtliche Beratung bei Fragen zu Leistungen der Kranken-, Pflege-Versicherung, zum Schwerbehindertenrecht
Am Entlassungstag
- erhalten unsere Patienten einen Plan über Ihre aktuelle Medikation bei der Entlassung
- geben wir unseren Patienten in Form eines Entlassungsbriefes alle kurzfristig relevanten Informationen für die weiterbehandelnden oder versorgenden Einrichtungen mit
- können vor Wochenenden oder Feiertagen alle dringend notwendigen Medikamente zur Überbrückung mitgegeben und eventuell auch für die ersten Tage rezeptiert werden (Verordnungsrecht, keine Pflicht)
- kann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zur Überbrückung ausgestellt werden