Menschenrechte und Umweltschutz

Unser Verhaltenskodex  (Code of Conduct) beinhaltet neben Menschenrechts- und Umweltschutzregelungen die Antikorruptionsregelungen und gilt für das Unternehmen ANregiomed gKU sowie für die angeschlossenen Tochterunternehmen.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet uns zur Achtung von Menschenrechten durch die Umsetzung definierter Sorgfaltspflichten. 
Das Lieferkettengesetz enthält einen Katalog von elf international anerkannten Menschenrechtsübereinkommen. Aus diesen sogenannten geschützten Rechtspositionen werden Verhaltensvorgaben bzw. Verbote für unternehmerisches Handeln abgeleitet, um eine Verletzung dieser geschützten Rechtspositionen zu verhindern. Dazu zählen das Verbot illegaler Kinderarbeit, der Sklaverei und Zwangsarbeit, die Missachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die Vorenthaltung eines angemessenen Lohns, die Missachtung des Rechts, Gewerkschaften bzw. Mitarbeitervertretungen zu bilden, die Verwehrung des Zugangs zu Nahrung und Wasser sowie der widerrechtliche Entzug von Land und Lebensgrundlagen.

Unter anderen gehört zu den Sorgfaltspflichten die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens. Über diesen Link können Sie uns über eine Beschwerde nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz informieren: https://whistleblowing.trade?ref=53466b9b-8cb8-4f4a-9bea-41d7871ce8c9:0bdd16b8-b59e-4ea4-9b9b-a71a49104d73:bda50bd5

Hier finden Sie unsere Grundsatzerklärung Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) der Menschenrechte. 

Die Menschenrechtsbeauftragte des ANregiomed gKU, Heidrun Bothe, erreichen Sie per E-Mail an: heidrun.bothe​@​anregiomed.de