Um sicherzustellen, dass bei einen Nachsorgebedarf nach dem Krankenhausaufenthalt keine Versorgungslücken entstehen, bieten wir unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben ein umfassendes Entlassmanagement an.
Das bedeutet:
Während des stationären Aufenthalts bieten die Teams von Sozialdienst und Pflegeüberleitung unseren Patienten und Ihren Angehörigen eine zeitnahe und kostenlose Beratung. Die Mitarbeiter werden sich im persönlichen Gespräch intensiv mit der individuellen Situation befassen. Selbstverständlich unterliegen sie der gesetzlichen Schweigepflicht und betreuen unsere Patienten professionell.
Der Prozess des persönlichen Entlassmanagements startet erst dann, wenn der Patient selbst bzw. ein gesetzlicher Betreuer oder Bevollmächtigter ausdrücklich mittels Unterschrift zustimmen. Das Pflegepersonal, das behandelnde Ärzteteam, das Casemanagement, der Sozialdienst und die Pflegeüberleitung werden dann möglichst frühzeitig eine Einschätzung Ihres voraussichtlichen Versorgungsbedarfs nach der Entlassung vornehmen. Dazu werden gezielte Fragen gestellt, die Antworten werden dokumentiert und ausgewertet.
So können Maßnahmen eingeleitet werden, die genau auf den Patienten und seine Bedürfnisse abgestimmt sind. Veränderungen im Verlauf der stationären Behandlung werden in die Planung aufgenommen und mit dem Patienten besprochen. Mit diesem individuellen Entlassungsplan stellen wir sicher, dass unsere Patienten nach ihrem stationären Aufenthalt in eine gesicherte Nachsorge entlassen werden.
Die Einwilligung zum Entlassmanagement kann jederzeit zurückgezogen werden, eine lückenlose Anschlussversorgung kann aber nur mit der Zustimmung sichergestellt werden.
Während des Krankenhausaufenthalts unterstützen Sozialdienst und Pflegeüberleitung durch:
Am Entlassungstag
Hier finden Sie unseren Flyer „Entlassmanagement" zum Herunterladen
Patienteninformation zum Entlassmanagement Anlage 1a und 1b
Bitte wenden Sie sich an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sozialdienst oder Pflegeüberleitung.