Zoom-Meeting, 18:30 Uhr
Mit der Gründung einer Versicherung gegen Arbeitsunfälle betrat Deutschland im Jahr 1885 unter Führung von Reichskanzler Otto von Bismarck Neuland in der Sozialgesetzgebung. Die gesetzliche Unfallversicherung (BG) erwies sich in der Folgezeit als erstaunlich belastbare Institution, die selbst in turbulenten Zeiten ihren gesetzlichen Auftrag erfüllte und auch von der EU nicht „geschleift“ werden konnte. Kommt es zu einem Arbeitsunfall, sind die Betroffenen in Deutschland durch ein komplettes Betreuungs- und Entschädigungssystem der Unfallversicherungsträger abgesichert.
Das Klinikum Ansbach versorgt als einziges Krankenhaus in Stadt und Landkreis Unfallverletzte, die mit schweren Verletzungen, dem sogenannten VAV (Verletzungsartenverfahren) der BG unterliegen, und betreut mit ca. 13.000 Kontakten jährlich zahlreiche ambulante Patienten. In diesem Vortrag wird über die die Tätigkeit als Durchgangsarzt an einem VAV-Haus berichtet.
Referent:
Prof. Dr. Franz-Xaver Huber, Chefarzt Klinik für Unfallchirurgie, Orthopädie und Wiederherstellungschirurgie, Klinikum Ansbach
Termin: Mittwoch, 19. Oktober, 18:30 Uhr
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.