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Szenarien für das medizinische Versorgungsangebot des ANregiomed-Verbundes

Strategieprozess ANregiomed

Die zu erwartenden Auswirkungen des im Oktober 2024 vom Deutschen Bundestag beschlossenen Krankenhausversorgungs­verbesserungsgesetzes (KHVVG) sowie das seit Jahren hohe Defizit im ANregiomed-Klinikverbund haben die Träger des Unternehmens, den Landkreis Ansbach und die Stadt Ansbach, im Frühjahr 2024 dazu veranlasst, den „Strategieprozess ANregiomed gKU 2025“ anzustoßen.

Durch das im November 2024 vom Bundesrat bestätigte KHVVG wird der Versorgungsauftrag von Krankenhäusern nicht nach Fachabteilungen und Bettenzahlen, sondern über 65 sogenannte „Leistungsgruppen“ definiert. Um zukünftig bestimmte Leistungen anbieten zu dürfen, muss das Krankenhaus eine Zuteilung der entsprechenden Leistungsgruppen durch das Land erhalten sowie für jede Leistungsgruppe spezifische und strenge bundeseinheitliche Qualitäts-Kriterien für die Ausstattung mit Personal und Technik erfüllen. Die Einhaltung der Kriterien des KHVVG stellt die deutschen Krankenhäuser – und natürlich auch unseren Klinikverbund – vor völlig neue Herausforderungen. Werden die strengen Vorgaben (Mindestfallzahlen, Mindestzahlen an Fachärzten, Vorhalten von Geräten und Diagnosemöglichkeiten, Bereitschaftszeiten …) nicht vollständig erfüllt, ist im jeweiligen Bereich zukünftig keine Behandlung mehr möglich, weil diese nicht mehr von den Krankenkassen bezahlt wird.

Die Finanzierung unserer Krankenhäuser wird ebenfalls grundlegend verändert. Rund 60 Prozent der Vergütung sollen Kliniken zukünftig für das Vorhalten bestimmter Angebote bekommen, weitere 40 Prozent werden wie bisher nach Fallpauschalen berechnet. Durch das neue Gesetz werden aber nicht mehr Gelder für den Betrieb von Krankenhäusern bereitgestellt.

Versorgung in Stadt und Landkreis Ansbach

Unter Berücksichtigung dieser neuen Kriterien wurde im Rahmen des Strategieprozesses die aktuelle Situation der medizinischen Versorgung in Stadt und Landkreis Ansbach jetzt mit externer Unterstützung und gefördert durch das Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) analysiert und verschiedene Zukunfts-Szenarien entwickelt, die das mögliche zukünftige Versorgungsangebot an unseren Standorten in verschiedenen Varianten abbilden.

Die maßgebliche Zielsetzung dieses Strategieprozesses liegt darin, langfristig eine bedarfsgerechte und bestmögliche, aber auch finanzierbare medizinische Versorgung in Landkreis Ansbach und Stadt Ansbach sicherzustellen. Hierbei soll die Versorgung zukunftsorientiert aufgestellt werden. Weil sie aber auch finanziell von den Trägern leistbar sein muss, erfordert dies eine deutliche Reduktion des derzeit vorhandenen Defizits.

Erste Teilergebnisse liegen nun vor, und die verschiedenen in Diskussion befindlichen Szenarien können auf dieser Internetseite eingesehen werden. Sie werden derzeit von den Trägervertretern unter Einbeziehung der Personalvertretung im Verwaltungsrat beraten.

Die Ausgangssituation

Um die Grundsatzfragen zur Erstellung möglicher Szenarien zu beantworten, erfolgte zunächst eine genaue Bewertung des IST-Zustands. Dabei standen insbesondere die folgenden Kriterien im Vordergrund:

  • Medizinisches Leistungsspektrum (stationär, ambulant, sektorübergreifend)
  • Notfallversorgung
  • Bestehende Vernetzung der Standorte

Im weiteren Verlauf wurde analysiert, welche der bisher erbrachten Leistungen nach den Mindestvoraussetzungen für die neuen Leistungsgruppen prinzipiell erhalten werden können. Dabei hat sich herausgestellt, dass an allen Standorten – selbst bei vollständiger Erhaltung der vorhandenen Infrastruktur – die Vorgaben für die Zuweisung einer Vielzahl von Leistungsgruppen gegenwärtig nicht erfüllt werden. Für ANregiomed bedeutet dies konkret, dass bei bestimmten Fachgebieten fraglich ist, ob sie fortgeführt werden können. Dies gilt für alle Standorte, also Ansbach, Dinkelsbühl und Rothenburg und betrifft unter anderem die Schlaganfalleinheiten an den Standorten Ansbach und Dinkelsbühl, sowie die kardiologischen Leistungen an den Standorten Ansbach und Rothenburg. Hier wurde geprüft, unter welchen Voraussetzungen diese Angebote auch zukünftig erhalten werden können.

Schon jetzt zeichnet sich angesichts des allgemeinen Personalmangels im Gesundheitswesen ab, dass es für eine Reihe von Leistungsgruppen eine große Herausforderung bleiben wird, das hierfür gesetzlich erforderliche Personal zu gewinnen und vorzuhalten.

Unter Berücksichtigung der Markt- und Wettbewerbssituation erfolgte schließlich die Beurteilung der zu erwartenden wirtschaftlichen Auswirkungen, die eine mögliche Umsetzung in den kommenden Jahren zur Folge hätte.

Ab 1. Januar 2027 erfolgt die Umsetzung des neuen Abrechnungssystems des Bundes und soll nach einer sogenannten Konvergenzphase zwei Jahre später abgeschlossen sein. Deshalb wird in der folgenden Beschreibung das für das Jahr 2029 berechnete Jahresergebnis für das jeweilige Szenario benannt.

Die verschiedenen Varianten werden nun intensiv im Verwaltungsrat geprüft, sie sind nicht abschließend, sondern stellen einen Ausschnitt der Möglichkeiten dar. Auch potenzielle Untervarianten sind Gegenstand der laufenden Beratungen. Zusammenfassend können jedoch bereits jetzt einige Kernaussagen getroffen werden:

  • Veränderungen des Leistungsangebots wirken sich wirtschaftlich, unabhängig des gewählten Szenarios, in frühestens zwei Jahren aus. Die finanzielle Situation des Klinikverbunds bleibt also bis auf weiteres stark angespannt.
  • Die Notfallversorgung im Landkreis und in der Stadt Ansbach ist insbesondere für zeitkritische Notfälle auf hohem Niveau gewährleistet. Durch die empfohlene Erweiterung bestehender und die Vorplanung zusätzlicher Rettungsdienststandorte wird einer möglichen Veränderung bestehender Versorgungsmöglichkeiten aktiv entgegengewirkt.
  • Die Arbeitsplätze für unsere Mitarbeitenden sind auch weiterhin sicher. Selbst wenn es an einzelnen Standorten zu Veränderungen kommt, bleibt im Verbund der Bedarf an hoch qualifizierten Fachkräften in Medizin und Pflege bestehen und allen Mitarbeitern kann erforderlichenfalls ein anderer Arbeitsplatz angeboten werden.

So geht es weiter

Über den weiteren Verlauf und Entscheidungen zu den Szenarien halten wir Sie hier auf der Website auf dem Laufenden und aktualisieren diese ständig, sobald es Neuerungen gibt.

Für Presseanfragen wenden Sie sich bitte an: medien(at)anregiomed.de

Begriffserklärungen und Hintergründe

Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Der G-BA erfüllt seine gesetzlich zugewiesenen Aufgaben im Wesentlichen durch den Beschluss von Richtlinien. Diese Richtlinien sind innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung bindend, also zwingend einzuhalten.

Das Institut unterstützt die Vertragspartner der Selbstverwaltung und die von ihnen gebildeten Gremien bei der gesetzlich vorgeschriebenen Einführung und kontinuierlichen Weiterentwicklung des DRG-Systems.

Besonders in ländlichen Gebieten stehen manche Patientinnen und Patienten vor dem Problem, keine Fachärztin bzw. keinen Facharzt zu finden. Sie müssen weite Wege fahren für Spezialuntersuchungen. In Gebieten, in denen Facharztsitze unbesetzt sind, sollen künftig sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (Level 1i-Krankenhäuser) und Sicherstellungskrankenhäuser fachärztliche Leistungen anbieten können. Statt zum niedergelassenen Facharzt können Patientinnen und Patienten ins Krankenhaus. Sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen können dort, wo Hausärztinnen und Hausärzte fehlen, auch allgemeinmedizinische Behandlungen anbieten. Die Klinik wird dafür innerhalb des KV-Systems wie eine Praxis bezahlt.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium 

Mit dem Gesetz wird die Finanzierung der stationären Versorgung grundlegend verändert. Durch die Einführung einer Vorhaltevergütung soll die Vorhaltung von bedarfsnotwendigen Krankenhäusern künftig weitgehend unabhängig von der Leistungserbringung zu einem relevanten Anteil gesichert werden. Die Vorhaltevergütung sollen Krankenhäuser für die Leistungsgruppen erhalten, die ihnen durch die Planungsbehörden der Länder zugewiesen wurden. Dies setzt voraus, dass die Krankenhäuser die bundeseinheitlichen Qualitätskriterien erfüllen.

Um die Qualität der Versorgung zu verbessern, werden künftig Leistungen der Krankenhausbehandlung in zunächst 65 Leistungsgruppen (LG) eingeteilt, für die jeweils Qualitätskriterien als Mindestanforderungen an die Struktur- und Prozessqualität festgelegt werden.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium

Der Versorgungsauftrag der Krankenhäuser soll sich durch die 65 Leistungsgruppen definieren. Leistungsgruppen können durch die Planungsbehörden zugewiesen werden, wenn alle Qualitätskriterien erfüllt    werden und die Mindestvorhaltezahl erreicht wird. Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung. Für die Leistungsgruppen erhalten die Krankenhäuser ein Vorhaltebudget.

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind eigenständige Leistungserbringer, in denen mehrere ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte kooperativ unter einem Dach zusammenarbeiten.

Im Gegensatz zu den klassischen Teilnahmeformen (Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft), bei denen die Praxisinhaber die ärztliche Tätigkeit in der Regel persönlich auszuüben haben, zeichnen sich MVZ insbesondere durch eine organisatorische Trennung der Inhaberschaft von der ärztlichen Behandlungstätigkeit aus.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium 

Die Mindestmengenregelungen gemäß § 136b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB V legen für ausgewählte planbare Leistungen im Krankenhaus, bei denen die Qualität des Behandlungsergebnisses von der Menge der erbrachten Leistungen abhängig ist, die Höhe der jeweiligen jährlichen Mindestmenge je Ärztin und Arzt und/oder Standort eines Krankenhauses fest. Zudem ist in den Regelungen das Nähere zur Darlegung der Prognose durch das Krankenhaus, Ausnahmetatbestände und Übergangsregelungen bestimmt.

Das Vergütungssystem der Betriebskosten von Krankenhäusern wird durch die Einführung der Vorhaltefinanzierung reformiert, die Investitionskostenrefinanzierungsproblematik bleibt bestehen. Die finanziellen Mittel für die Vorhaltevergütung werden durch Absenkung der bestehenden Fallpauschalen generiert.

Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) soll jährlich eine Vorhaltevergütung je Land und Leistungsgruppe ermitteln. Das Vorhaltebudget je Krankenhaus bemisst sich am Anteil der Leistungen des jeweiligen Standortes.