Wichtiges Angebot für Opfer sexualisierter Gewalt

„Vertrauliche Spurensicherung“ ist auch am Klinikum Ansbach möglich

Dr. Martin C. Koch, Chefarzt Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe am ANregiomed Klinikum Ansbach, mit Lisa-Marie Buntebarth, Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Ansbach (rechts), und Kirstin Kasecker, M.A., Kriminalhauptkommissarin und regionale Ansprechpartnerin für Kriminalitätsopfer bei der Kriminalpolizeiinspektion Ansbach

Jede dritte Frau auf der Welt erlebt häusliche oder sexualisierte Gewalt, aber auch zahlreiche Männer, Kinder und Jugendliche zählen zu den Opfern. Weil es den Betroffenen meist sehr schwerfällt, über das Erlebte zu sprechen, kommen allerdings viele dieser schweren Gewaltdelikte nicht unmittelbar zur Anzeige. Scham, Schuldgefühle oder Angst verhindern häufig den Gang zur Polizei. Fällt die Entscheidung, die Tat doch zur Anzeige zu bringen, aber erst später, ist oft keine gerichtsfeste Beweissicherung mehr möglich.

In Deutschland besteht seit 2020 die Möglichkeit, eine „vertrauliche Spurensicherung“ durchführen zu lassen. Bei dieser werden Tatbeweise durch einen Arzt oder eine Ärztin gesichert und die Spuren asserviert. Die betroffene Person kann dann in Ruhe entscheiden, ob und wann sie Anzeige erstatten will. Die persönlichen Daten werden gespeichert, unterliegen aber aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht absoluter Vertraulichkeit. Sie werden nur auf richterliche Anordnung herausgegeben.

Neben dem Klinikum Nürnberg, der Uniklinik Erlangen und dem Klinikum Fürth bietet auch das Klinikum Ansbach Opfern sexualisierter Gewalt eine vertrauliche Spurensicherung an. „Erste Anlaufstelle für Betroffene sind die Kolleginnen und Kollegen der Zentralen Notaufnahme (ZNA)“, erklärt Dr. Martin C. Koch, Chefarzt der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe am Klinikum Ansbach. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, eine vertraute Person zur Begleitung mitzubringen.
Wenn die Tat unmittelbar zur Anzeige gebracht werden soll, ist allerdings ein anderes Verfahren sinnvoll. „Dann ist es am besten, umgehend die nächstgelegene Polizeidienststelle zu kontaktieren, wo erfahrene Polizeikräfte für eine Beratung zur Verfügung stehen“, rät Kirstin Kasecker, M.A., regionale Ansprechpartnerin für Kriminalitätsopfer bei der Kriminalpolizeiinspektion Ansbach. Sie gibt aber zu bedenken, dass die Beamtinnen und Beamten zur Aufnahme von Ermittlungen verpflichtet sind, sobald sie von dem Vorfall erfahren.  „Die Sachbearbeitung wird dann vom Fachkommissariat der Kriminalpolizei übernommen“, so die Kriminalhauptkommissarin.

„Wenn sich Betroffene nicht sicher sind, wie sie sich in einer konkreten Situation verhalten sollen, können sie sich auch jederzeit in einer Beratungsstelle über alle möglichen Schritte informieren“, ergänzt Lisa-Marie Buntebarth, Leiterin der Gleichstellungsstelle und Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Ansbach. „Dort wird ihr Anliegen immer vertraulich behandelt.“

Beratungsstellen in ihrer Nähe finden Betroffene über den Krisendienst Mittelfranken: www.krisendienst-mittelfranken.de, Tel.: 0800 6553000 oder 0911 4248550. Der Krisendienst ist rund um die Uhr telefonisch erreichbar.
Unter www.krisendienst-beratung.de ist auch eine Online-Beratung möglich.