Testpflicht für Besucher endet

Patientenbesuche sind ab dem 1. März wieder ohne Testnachweis möglich – Bundeseinheitliche Regelung wird umgesetzt

Die Zugangsregelungen für Besucher und Begleitpersonen der ANregiomed-Kliniken Ansbach, Dinkelsbühl und Rothenburg werden zum 1. März 2023 an die bundeseinheitlichen Vorgaben angepasst. Die Pflicht zur Vorlage eines negativen Corona-Testergebnisses entfällt.

„Eigentlich war für den Zutritt zu Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen bis zum 7. April 2023 die Vorlage eines negativen Tests verpflichtend vorgesehen“, erklärt dazu ANregiomed-Vorstand Dr. Gerhard M. Sontheimer. Jetzt fällt die bundesweite Testpflicht aber schon zum 1. März. Zertifizierte Tests zum Besuch von Angehörigen im Krankenhaus oder Pflegeheim über die so genannten Bürgertestungen sind dann nicht mehr vorgesehen und werden deshalb auch nicht mehr erstattet.

„Aufgrund der wieder angestiegenen Zahl der neuen Corona-Infektionen in den vergangenen Tagen sehen wir diese Entscheidung kritisch“, so der ANregiomed-Vorstand. „Allerdings ist es aufgrund der nach wie vor knappen personellen Ressourcen nicht möglich, in den Kliniken kurzfristig eigene Teststellen einzurichten. Die Testpflicht für Besucher und Begleitpersonen unserer Patienten wird deshalb zum 1. März ausgesetzt.“

Vor dem Zutritt muss weiterhin eine Selbsterklärung ausgefüllt werden, in der bestätigt wird, dass der Unterzeichner aktuell und in den vorausgehenden zwei Wochen keine Symptome hatte, die auf eine Corona-Infektion hinweisen. Die Zahl der Besucher pro Tag und Patient bleibt auf zwei Personen beschränkt, insgesamt kann jeder Patient bis zu fünf Besuchspersonen registrieren lassen. Besuchszeit ist täglich zwischen 14:00 und 19:00 Uhr.

Gemäß Bundesverordnung endet zum 1. März auch die Maskenpflicht für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, während das Tragen einer FFP2-Maske für Besucherinnen und Besucher über 12 Jahren während des gesamten Aufenthalts in der Einrichtung verpflichtend bleibt. „Im Interesse unserer Patienten und Beschäftigten setzen wir bei allen Beteiligten auf ein hohes Maß an Selbstverantwortung sowie die konsequente Umsetzung der verbleibenden Regelungen“, so Dr. Sontheimer. „Auch unseren Mitarbeitenden empfehlen wir im eigenen Interesse bis auf weiteres das Tragen von Mund-Nasen-Schutz oder Schutzmaske bei allen patientennahen Tätigkeiten.“