ANregiomed-Kliniken setzen auf 2G-Regel

Zutritt nur noch für vollständig geimpfte oder genesene Besucher – Regelung gilt auch für Begleitpersonen in den Kreißsälen

Die Überprüfung der digitalen Impfnachweise erfolgt in den Einrichtungen des ANregiomed-Klinikverbunds über die so genannte „CovPass Check-App“ des Robert-Koch-Instituts.

Die Krankenhaus-Ampel des bayerischen Gesundheitsministeriums steht aufgrund der hohen Zahl von mehr als 600 Corona-Patienten auf den bayerischen Intensivstationen auf Rot. Im gesamten Freistaat gelten deshalb ab sofort erweiterte Schutzmaßnahmen. Auch der ANregiomed-Klinikverbund passt seine Besucherregeln zum Freitag, den 12. November 2021, erneut an.

„Der Zutritt zu unseren Kliniken und zu unserer Kurzzeitpflegeeinrichtung in der Praxisklinik Feuchtwangen ist für Besucher nur noch gestattet, wenn sie vollständig geimpft sind oder innerhalb der vergangenen sechs Monate eine Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus durchgemacht haben“, teilt ANregiomed-Vorstand Dr. Gerhard M. Sontheimer mit. Die Regelung gilt bis auf weiteres auch für Begleitpersonen werdender Mütter, Ausnahmen sind nur für Angehörige sterbender Patienten möglich.

Kein Smartphone erforderlich

„Grundsätzlich ist für den Zutritt zur Einrichtung die Vorlage des so genannten digitalen Impf- oder Genesenennachweises erforderlich“, so Dr. Sontheimer. Wurde das „EU-CO-VID-19-Impfzertifkat“ nicht bereits bei der Impfung durch Impfzentrum oder Hausarzt ausgehändigt, kann das Papier gegen Vorlage des gelben Impfbuchs kostenlos in jeder Apotheke ausgestellt werden. Auch Genesene erhalten dort einen entsprechenden Nachweis. „Der darauf abgebildete QR-Code kann in verschiedenen Smartphone-Apps (z. B. CovPass- oder Corona-Warn-App) hinterlegt werden, ist aber auch in Papierform gültig. Er wird bei der Einlasskontrolle vom Mobilgerät oder vom ausgedruckten Zertifikat eingelesen“, erklärt der ANregiomed-Vorstand. „Der Besitz eines Smartphones ist nicht erforderlich.“

Gelber Impfpass genügt nicht

Die Vorlage des gelben Impfausweises oder anderer Ersatzdokumente wird bei den ANregiomed-Einrichtungen nicht mehr akzeptiert, da die Erfassung der Nachweise beim Betreten der Klinik grundsätzlich über die so genannte „CovPass Check-App“ des Robert-Koch-Instituts erfolgt.