Noch kein Zutritt mit Selbsttest

Für Besucher der ANregiomed-Kliniken bleibt die Vorlage eines zertifizierten Corona-Tests im Moment noch verpflichtend

Die Zugangsregelungen für Besucher und Begleitpersonen der ANregiomed-Kliniken Ansbach, Dinkelsbühl und Rothenburg bleiben vorerst unverändert. Für den Zutritt ist also weiterhin die Vorlage eines zertifizierten Testergebnisses notwendig, Selbsttests werden noch nicht anerkannt.

Nach einem Beschluss des Bayerischen Kabinetts vom vergangenen Dienstag müssten Besucher von Bayerns Krankenhäusern und Pflegeheimen ab dem 10. Februar nur noch einen negativen Selbsttest vorlegen. Der Selbsttest müsse nicht unter Aufsicht erfolgen, vielmehr genüge eine Erklärung, dass ein selbst durchgeführter Test negativ gewesen ist.

„Grundsätzlich sind die Testpflichten bundesrechtlich vorgegeben. Bis zum 7. April 2023 ist die Vorlage eines Tests vorgesehen, der auch bestimmte Qualitätskriterien erfüllen muss“, erklärt dazu ANregiomed-Vorstand Dr. Gerhard M. Sontheimer. Die Länder könnten zwar Ausnahmen einräumen, dazu müssten jedoch verbindliche Vorgaben an die Einrichtungen kommuniziert werden. „Die Gesetzesvorlage wurde den bayerischen Kliniken allerdings erst gestern (Donnerstag, 9.2.2023) Nachmittag übermittelt. Wir prüfen die neuen Vorgaben schnellstmöglich und werden in den nächsten Tagen die Voraussetzungen zur Umsetzung schaffen“, so Dr. Sontheimer.
Bis das weitere Verfahren eindeutig geklärt werden kann, hat die MEDICON Apotheke zugesagt, das Testzentrum am Klinikum Ansbach weiterzubetreiben. Die Tests erfolgen im Rahmen der Bürgertestungen und sind für Besucher kostenfrei.