2G plus auch in den ANregiomed-Kliniken

Vollständig geimpfte oder genesene Besucher brauchen zusätzlich ein negatives Testergebnis – Ministerratsbeschluss wird sofort umgesetzt

Die Überprüfung der digitalen Impfnachweise erfolgt in den Einrichtungen des ANregiomed-Klinikverbunds über die so genannte „CovPass Check-App“ des Robert-Koch-Instituts.

Besucher in Alten- und Pflegeheimen sowie in Krankenhäusern müssen ab sofort bei jedem Besuch einen negativen Schnelltest vorweisen. Diesen Beschluss des bayerischen Ministerrats setzt auch der ANregiomed-Klinikverbund mit sofortiger Wirkung um. In den ANregiomed-Kliniken Ansbach, Dinkelsbühl und Rothenburg gilt deshalb ab sofort die 2G-plus-Regelung.

Der Zutritt zu den Kliniken und zur Kurzzeitpflegeeinrichtung in der Praxisklinik Feuchtwangen ist für Besucher nur noch gestattet, wenn sie vollständig geimpft sind oder innerhalb der vergangenen sechs Monate eine Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus durchgemacht haben. Zusätzlich muss neben dem „digitalen Impf- oder Genesenennachweis“ auf dem Mobilgerät oder in Papierform ein negatives Testergebnis auf Sars-CoV-2 vorgelegt werden, das im Falle einer PCR-Testung nicht älter als 48 Stunden und im Falle eines Antigen-Tests nicht älter als 24 Stunden sein darf.

Besuche auf den Intensivstationen und auf den COVID-19-Isolierstationen sind nicht möglich. Ausnahmen gelten nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt nur für Angehörige sterbender Patienten.

Die Vorlage des gelben Impfausweises oder anderer Ersatzdokumente wird bei den ANregiomed-Einrichtungen bekanntlich nicht mehr akzeptiert, da die Erfassung der Nachweise beim Betreten der Klinik grundsätzlich über die „CovPass Check-App“ des Robert-Koch-Instituts erfolgt.